Unser Konzept
Die OFFCON GmbH, Betreiber des Charterzentrum-Kappeln, ist 1992 mit dem Kauf der ersten 52 Fuß Charteryacht in den Chartermarkt eingestiegen und ist seitdem Partner von Ecker Yachting, die mit knapp 160 Yachten Marktführer im Mittelmeer ist.
Das Charterzentrum-Kappeln bietet nun auf gleich hohem Niveau Charter und YachtInvest auch an der Ostsee an.
YachtInvest
Dem Kauf einer Yacht gehen sehr viele Überlegungen voraus: wie groß soll das Schiff sein; wie umfangreich die Ausrüstung; wo soll es liegen; sind die Segeleigenschaften wichtiger oder die Bequemlichkeit an Bord und vieles mehr.
Bei all diesen Fragen sollte an vorderster Stelle auch gefragt werden: Wo kaufe ich das Schiff, bzw. wer ist mein Partner in der Betreuung des Schiffes und im Fahrterbereich. Einige Prozente Rabatt beim Schiffskauf sind vergleichbar wenig, wenn die Zusammenarbeit über Jahre mit diesem Partner nicht optimal funktioniert. Deshalb sollten Sie sehr genau prüfen, wem Sie ihr Vertrauen schenken.
Es gibt mitunter abenteuerliche Angebote, mit Renditezusicherungen von 10% und darüber. Solche Renditen können aber in der Charterbranche von niemandem erwirtschaftet werden.
Prüfen Sie, was exakt in den Stützpunktleistungen enthalten- bzw. was gesondert vom Eigner zu bezahlen ist; wie oft im Jahr eine Abrechnung erfolgt; und wie stark der Partner auf dem Markt ist. Vor allem aber: vergleichen Sie verschiedene Angebote.
Kauf
Grundsätzlich übernehmen wir nur Schiffe in unser Charterprogramm, die bei uns gekauft wurden.
Dabei ist unbedeutend, ob es sich um eine neue oder eine Yacht aus unserem Gebrauchtbootangebot handelt. Wir bieten Ihnen Yachten von verschiedenen Werften an und beraten Sie fachkundig, welches Schiff am besten geeignet ist.
Vermietungs- und Betreuungsvertrag
Der Eigner schließt mit uns einen Vermietungs- und Betreuungsvertrag über einen vom Eigner zu bestimmenden Zeitraum zwischen einem und zehn Jahren ab.
Sicherheit
Mit dem Kauf einer Yacht erwerben Sie Eigentum, das Sie selbst nutzen, durch uns verchartern und auch wieder veräußern können.
Durch die Eintragung in das Schiffsregister ist Ihr Eigentum nachgewiesen und Sie können es auch mit einer Hypothek beleihen, um die Finanzierung zu vereinfachen. Die Vollkaskoneuwertversicherung haftet für Schäden, die den Selbstbehalt in der Höhe von € 750,- übersteigen.
Für Schäden im Rahmen des Selbstbehaltes, steht die Kaution des Charterkunden - Sie sind also vollkommen vom Risiko befreit.
Registrierung
in Deutschland müssen Seeschiffe mit einer Länge von mehr als 15 Metern im Seeschiffsregister eingetragen werden. Der Eintrag ist auch für kleinere Yachten möglich. Vorteil ist zum einen der absolut sichere Eigentumsnachweis und zum anderen die Möglichkeit, ein Darlehen mit einer Hypothek abzusichern.
Rendite
Als Grundlage für die Rendite-Berechnungen zu den einzelnen Yachttypen, haben wir den Buchungsdurchschnitt der letzten 5 Jahre auf jeweils vergleichbaren Yachten herangezogen. Die Rendite liegt je nach Schiffstyp und Einsatzort zwischen 3 und 6,5%. Wenn Sie selbst Segler sind - und wirklich nur dann sollten Sie in ein Schiff investieren - addiert sich dazu der hohe Freizeitwert. Den Renditeberechnungen haben wir einen Zeitraum von 10 Jahren zugrunde gelegt. Zehn Jahre läuft eine Yacht problemlos in Charter - das älteste Schiff im Charterangebot von Eckeryachting lief sechzehn Jahre und war beim Verkauf in einwandfreiem Zustand.
Werterhalt
Entscheidend für den Werterhalt einer Yacht ist die Qualität der Wartung im Stützpunkt der Charterfirma.
Für den Rumpf wie auch für das stehende Gut ist unbedeutend, ob ein Schiff im Charterbetrieb oder nur vom Eigner gesegelt wird.
Ohne Zweifel wird der Innenbereich durch eine stärkere Nutzung früher abgewohnt. Mit relativ geringem Aufwand lässt sich eine Yacht aber wieder makellos herstellen:
Segel - Leinen - Polsterung müssen nach einer gewissen Zeit erneuert werden, der Holzinnenausbau muss abgeschliffen und neu lackiert werden und auch die Maschine braucht irgendwann eine Überholung. Die Segel sind durchschnittlich nach drei Saisonen zu erneuern.
Dafür haben wir in der Rendite-Berechnung einen angemessenen Betrag unter "Reparaturkonto" vorgesehen. Unsere Stützpunktmitarbeiter sind während der Wintermonate mit diesen Arbeiten beschäftigt, so dass zu Saisonbeginn die Yachten im Bestzustand sind.
Einsatzdauer
Die oft an uns gerichtete Frage, wie viele Jahre ein Schiff im Charterbetrieb laufen kann, können auch wir nicht definitiv beantworten. Wie weiter oben erwähnt, lief eines der Ecker-Schiffe sechzehn Chartersaisonen.
Wir garantieren Ihnen eine Einsatzzeit bis maximal zehn Saisonen. Dann ist Ihre Yacht sicher in makellosem Zustand, denn bei optimaler Pflege ist der Lebensdauer einer Yacht kaum eine Grenze gesetzt.
Wiederverkauf
Segelyachten verlieren sehr wenig an Wert. Wir gehen davon aus, dass ein Schiff nach 10 Jahren für 40-45 % des ursprünglichen Neuwertes verkauft werden kann.
Diese Annahme ist absolut realistisch und ist in den Gebrauchtbootmärken der diversen Yachtzeitschriften jederzeit nachzulesen.
Wir verpflichten uns, Ihnen beim Verkauf Ihres Schiffes zu jedem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt behilflich zu sein und Ihre Yacht in unser Gebrauchtbootprogramm mit einem verminderten Provisionsaufschlag aufzunehmen. Unabhängig davon, ob Sie wieder ein neues Schiff kaufen oder nicht.
System 70 % zu 30 %
Die Chartereinnahmen werden bei neuen Yachten im Verhältnis 70:30 aufgeteilt.
70 % erhält der Eigner, 30 % bleiben bei der OFFCON GmbH. Die 30 % teilen sich in 15 % für die Vercharterung - und 15 % für die Betreuung des Schiffes (siehe dazu die Renditeberechnung). Ab der 8. Chartersaison ändert sich dieses Verhältnis auf 65:35.
Auslastungsgarantie
Wir werden immer wieder gefragt, ob wir für die Auslastung eine Garantie geben. Bei keinem Geschäft kann ein Erfolg über Jahre hinweg prognostiziert bzw. garantiert werden. So auch nicht im Chartergeschäft. Wir können auf jährlich steigende Tendenzen verweisen und auch darauf, dass wir uns sehr bemühen alle, die geschäftlich mit uns zu tun haben – sei es nun Eigner oder Charterkunde – bestens zu bedienen. Jemandem, der eine bestimmte Auslastung und damit einen geschäftlichen Erfolg über Jahre garantiert, ist zumindest mit Vorsicht zu begegnen. Werden Garantien angeboten, so müssten diese auf die Einnahmen und nicht auf die Charterwochen geleistet werden.
Zu Dumpingcharterpreisen – die letztendlich immer den Eigner treffen – ist jedes Schiff problemlos mit vielen Wochen auszulasten. Darüber hinaus ist eine solche Zusage ohne Bankgarantie wertlos.
Ausrüstung der Yacht
Der Renditeberechnung liegt eine Ausrüstungsliste bei, in der wir klar definiert haben, wie und woraus sich die angebotene Ausrüstung zusammensetzt. Diese Liste ist ein Ausrüstungsvorschlag, der nach den Wünschen des Käufers abgeändert werden kann. Die Auflistung spiegelt aber den gebräuchlichen und bewährten Standard unseres Charterangebotes wider. Auf lange Sicht bringt eine überdurchschnittliche Ausrüstung zufriedene Kunden und gute Ergebnisse.
Vercharterung
Alle Yachten werden hauptsächlich über unser Büro in Kappeln - aber auch über angeschlossene Agenturen in ganz Europa - verchartert. Wird das Schiff über eine Agentur verchartert, ändert sich für diese Woche der Abrechnungsmodus. Die Provision für die Agentur wird im Verhältnis 50:50 zwischen OFCON und dem Eigner geteilt. Verchartert der Eigner sein Schiff selbst ändert sich das Verhältnis auf 80:20 bzw. ab der 8. Saison auf 75:25 Prozent. Vermittelt der Eigner uns einen Charter-Neukunden für ein anderes Schiff der Flotte, so erhält er 12% Vermittlungsprovision.
Eigennutzung
Segelt der Eigner selbst mit seiner Yacht, so fallen für die ersten drei Wochen Eigennutzung keinerlei Zahlungen an. Ab der vierten Woche berechnen wir 15% bzw. 20% des Charter-Listenpreises für die Stützpunktbetreuung. Ob überhaupt - oder wie viele Wochen - der Eigner sein Schiff selbst nutzt, obliegt ausschließlich seiner Entscheidung. Es gibt diesbezüglich nur eine Einschränkung: wenn die Yacht bereits verchartert ist, kann auch der Eigner keinen Zugriff mehr geltend machen. Ein reibungsloser Ablauf im Chartergeschäft wäre andernfalls unmöglich.
Abrechnung und Transparenz
Wir rechnen die Chartereinnahmen vierteljährlich ab und zwar zu den Terminen: 30.März/30.Juni/30.September und 31.Dezember. Für den Eigner entsteht somit kaum ein Verlust an Zinsen.
Mit einem Passwort kann der Eigner über Internet jederzeit die Belegungsliste des Stützpunktes einsehen. Daraus ist die Auslastung seines eigenen, aber auch aller anderen Schiffe in diesem Stützpunkt ersichtlich. Auf Abruf versenden wir aber die Belegungsliste auch jederzeit als PDF.
Eignergemeinschaft
Eignergemeinschaften sind - wenn das Interesse des Zusammenschlusses nur in der Eigennutzung der Yacht begründet ist - zumeist mit vielen Problemen belastet.
Wesentlich anders ist der Sachverhalt, wenn die Eignergemeinschaft aus kommerziellen Gründen gebildet – und das Schiff außerhalb der Nutzung durch die Eigner - verchartert wird. Wie bei der Reservierung durch einen Charterkunden gilt auch innerhalb der Eignergemeinschaft:
Wer seine Termine zuerst fixiert hat das Schiff. Dem Anteilseigner gehört naturgemäß nur der Teil des Schiffes, den er finanziert hat, und nur diesen Teil kann er ohne Kosten nutzen. Abzüglich seines Anteils bezahlt er an die Miteigner die Chartergebühr, die diesen für ihre Anteile zusteht (in der Praxis werden die Beträge am Jahresende gegenverrechnet).
Segelt nun ein Eigner überdurchschnittlich viel und ein anderer kaum, so hat finanziell doch alles eine Ordnung. Niemand ist bevorzugt oder benachteiligt.
